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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Verträge zwischen der DYNQ LLC und ihren Geschäftskunden.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der DYNQ LLC, 1209 Mountain Road Pl NE, Ste R, Albuquerque, NM 87110, USA, nachfolgend „Anbieter“, und ihren Kunden.

1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Unternehmen, juristische Personen und selbstständig tätige Personen, die den Vertrag zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken abschließen.

1.3. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen haben im Fall eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Anbieter entwickelt, implementiert und betreut individuelle KI-Agenten, KI-Automationen, Chatbots, Sprachassistenten, Kommunikationslösungen und damit verbundene digitale Prozesse.

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

2.3. Mögliche Leistungen sind insbesondere:

Prozessanalyse und Beratung; Entwicklung von KI-Agenten; Telefon- und Sprachautomationen; Instagram- und WhatsApp-Automationen; Leadqualifizierung; automatisierte Terminvereinbarung; Integration bestehender Software und Schnittstellen; Einrichtung von Workflows; laufende Betreuung und Optimierung.

2.4. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2.5. Angaben zu möglichen Umsatzsteigerungen, Zeitersparnissen, Reaktionszeiten, Terminquoten oder Einsparungen stellen keine Garantien dar.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Darstellungen und Informationen auf der Webseite stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

3.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt, einen Auftrag schriftlich oder elektronisch bestätigt oder der Anbieter mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

3.3. Angebote sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, für 14 Kalendertage gültig.

3.4. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Bestätigung in Textform und können zusätzliche Kosten oder eine Anpassung des Zeitplans verursachen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt alle Informationen, Zugänge, Inhalte, Daten, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung, die zur Durchführung des Projekts erforderlich sind.

4.2. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Informationen verantwortlich.

4.3. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass:

er über die erforderlichen Rechte an übermittelten Daten und Inhalten verfügt; personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet und übermittelt werden dürfen; notwendige Einwilligungen vorliegen; seine Datenschutzerklärungen und Kundeninformationen die eingesetzten KI-Systeme berücksichtigen; branchenspezifische Informations- und Dokumentationspflichten eingehalten werden; keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder irreführenden Inhalte verwendet werden.

4.4. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4.5. Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender, falscher oder verspäteter Mitwirkung kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.

5. Besonderheiten von KI-Systemen

5.1. KI-Systeme arbeiten probabilistisch. Ergebnisse können trotz sorgfältiger Konfiguration unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein.

5.2. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass ein KI-Agent jede Anfrage korrekt versteht, jede Information fehlerfrei wiedergibt oder in jeder Situation eine passende Antwort erzeugt.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die eingesetzten KI-Systeme angemessen zu überwachen und geschäftskritische, rechtliche, medizinische, finanzielle oder sicherheitsrelevante Entscheidungen nicht ungeprüft auf KI-Ausgaben zu stützen.

5.4. Der Kunde muss sicherstellen, dass Nutzer erforderlichenfalls transparent darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.

5.5. Der Kunde bleibt für die Verwendung, Prüfung und Freigabe der durch KI-Systeme erzeugten Inhalte sowie für seine Kommunikation mit Endkunden verantwortlich.

6. Drittanbieter und Schnittstellen

6.1. Für die Leistungserbringung können Dienste und Schnittstellen externer Anbieter eingesetzt werden, beispielsweise Kommunikationsplattformen, Telefoniedienste, KI-Modelle, Kalender, CRM-Systeme oder Automationsplattformen.

6.2. Verfügbarkeit, Preise, Funktionen und Nutzungsbedingungen externer Anbieter können sich ändern und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

6.3. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen externer Dienste, soweit er diese nicht zu vertreten hat.

6.4. Kosten externer Anbieter sind nur dann im vereinbarten Honorar enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.

6.5. Der Kunde ist für die Einhaltung der Bedingungen der von ihm verwendeten Drittplattformen verantwortlich.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

7.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich anwendbarer Steuern, Abgaben und Gebühren.

7.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

50% bei Auftragserteilung; 50% bei Erreichen des vereinbarten Projektmeilensteins; Restzahlung vor Übergabe beziehungsweise Aktivierung des produktiven Systems.

7.4. Laufende Gebühren werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.

7.5. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

7.6. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend aussetzen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

7.7. Bank-, Überweisungs-, Wechselkurs- und Zahlungsdienstleistergebühren trägt der Kunde, soweit rechtlich zulässig.

8. Projektfristen und Abnahme

8.1. Angegebene Projektfristen beginnen erst, wenn der Kunde alle erforderlichen Informationen, Zugänge und vereinbarten Vorauszahlungen bereitgestellt hat.

8.2. Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Leistung zur Prüfung bereit.

8.3. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von sieben Werktagen zu prüfen und wesentliche, reproduzierbare Mängel in Textform mitzuteilen.

8.4. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelmeldung oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

8.5. Geringfügige Abweichungen, die die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. Änderungswünsche

9.1. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen.

9.2. Der Anbieter informiert den Kunden vor Durchführung über den voraussichtlichen zusätzlichen Aufwand oder erstellt ein ergänzendes Angebot.

9.3. Änderungswünsche können vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben.

10. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

10.1. Vorbestehende Software, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Automationsbausteine, Prompts, Frameworks, Know-how und allgemeine Lösungsbestandteile des Anbieters verbleiben im Eigentum des Anbieters.

10.2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

10.3. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung, Vervielfältigung für Dritte oder Bereitstellung als konkurrierendes Produkt ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

10.4. Rechte an Inhalten, Marken, Daten und Materialien des Kunden verbleiben beim Kunden.

10.5. Soweit Arbeitsergebnisse Inhalte externer Anbieter oder Open-Source-Komponenten enthalten, gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen.

11. Vertraulichkeit

11.1. Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

11.2. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des Vertrags verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen.

11.3. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

11.4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

12. Datenschutz

12.1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.

12.2. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit gesetzlich erforderlich.

12.3. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Nutzung der in seine KI-Agenten oder Automationen eingebrachten personenbezogenen Daten verantwortlich.

12.4. Besonders sensible Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.

13. Gewährleistung

13.1. Der Anbieter behebt reproduzierbare Mängel, durch die die vereinbarte Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird, innerhalb einer angemessenen Frist.

13.2. Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

Fehlfunktionen externer Plattformen; Änderungen von Schnittstellen; fehlerhaften Daten oder Vorgaben des Kunden; unautorisierten Änderungen durch den Kunden oder Dritte; ungeeigneter technischer Infrastruktur des Kunden; typischen Schwankungen oder Ungenauigkeiten generativer KI-Systeme.

13.3. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu dokumentieren.

14. Haftung

14.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

14.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

14.3. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung des Anbieters auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den sechs Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an den Anbieter gezahlt hat.

14.4. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für:

entgangenen Gewinn; mittelbare Schäden und Folgeschäden; ausgebliebene Leads, Termine oder Umsätze; Entscheidungen auf Grundlage ungeprüfter KI-Ausgaben; Ausfälle oder Änderungen externer Plattformen; Datenverluste, die durch fehlende Sicherungen des Kunden entstanden sind.

14.5. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen.

15. Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte, fehlender Nutzungsrechte, unzulässiger Datenverarbeitung oder einer vertragswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden entstehen, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

16. Vertragsdauer und Kündigung

16.1. Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung und Bezahlung der vereinbarten Leistungen.

16.2. Laufende Betreuungs- oder Serviceverträge haben die im Angebot festgelegte Mindestlaufzeit.

16.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sich laufende Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

16.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.5. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

17. Sperrung von Leistungen

Der Anbieter kann Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren, wenn:

fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden; die Systeme rechtswidrig oder missbräuchlich genutzt werden; Sicherheitsrisiken bestehen; Vorgaben externer Plattformen verletzt werden.

Bei dringenden Sicherheits- oder Rechtsverstößen kann eine sofortige Sperrung erfolgen.

18. Referenznennung

Der Anbieter darf den Namen, die Marke oder das Projekt des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden.

19. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Internetausfälle, Cyberangriffe, Stromausfälle und Ausfälle wesentlicher Drittanbieter.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1. Der Vertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates New Mexico unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

20.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Albuquerque beziehungsweise Bernalillo County, New Mexico, USA.

20.3. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die trotz der Rechtswahl Anwendung finden, bleiben unberührt.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.

21.2. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge anzupassen.

21.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 18. September 2026